Bei verheirateten Eltern ist es so, das grundsätzlich beide die gemeinsame Obsorge haben. In diesem Fall muss man nicht die Zustimmung des Anderen einholen. Man hat den anderen Elternteil aber selbstverständlich darüber zu informieren, wo man mit dem gemeinsamen Kind hinfahren wird. Darüber hinaus empfiehlt sich auch mit dem anderen Elternteil ein Einvernehmen zu finden hinsichtlich der Aufteilung der Sommerferien. Zu unterscheiden davon ist der Fall, dass ein Elternteil allein die gemeinsame Obsorge ausübt. Das ist eher bei nicht verheirateten Eltern der Fall oder, wenn die Obsorge einem Elternteil allein übertragen wurde. In diesem Fall muss der Elternteil, der die alleinige Obsorge ausübt seine Zustimmung erteilen.
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