Die Zustimmung meines Ex-Ehegatten, um mit unserem Kind in den Urlaub zu fahren?

Wenn sich Eltern gerade in Scheidung befinden und gemeinsame Kinder haben, werden wir vor dem Sommer häufig kontaktiert mit der Frage, ob der andere Elternteil seine Zustimmung erteilen muss, damit man mit dem gemeinsamen Kind auf Urlaub fahren darf.

Bei verheirateten Eltern ist es so, das grundsätzlich beide die gemeinsame Obsorge haben. In diesem Fall muss man nicht die Zustimmung des Anderen einholen. Man hat den anderen Elternteil aber selbstverständlich darüber zu informieren, wo man mit dem gemeinsamen Kind hinfahren wird. Darüber hinaus empfiehlt sich auch mit dem anderen Elternteil ein Einvernehmen zu finden hinsichtlich der Aufteilung der Sommerferien. Zu unterscheiden davon ist der Fall, dass ein Elternteil allein die gemeinsame Obsorge ausübt. Das ist eher bei nicht verheirateten Eltern der Fall oder, wenn die Obsorge einem Elternteil allein übertragen wurde.  In diesem Fall muss der Elternteil, der die alleinige Obsorge ausübt seine Zustimmung erteilen.  

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Gemeinsame Obsorge: Welcher Elternteil trifft die Schulwahl der Kinder?

Das Schuljahr hat gerade erst wieder begonnen und schon stehen viele Schüler und Eltern vor der Schulanmeldung nach der Volksschule.

Für manche getrennte Elternteile steht nahezu von Geburt des Kindes an fest, welche Schule das Kind künftig einmal besuchen wird. Andere hingegen können sich bis zum letzten Moment nicht einigen. Wir werden daher jedes Jahr mit der Frage konfrontiert, was eigentlich gilt, wenn sich die Eltern nicht auf eine Schule einigen können.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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