In einer wegweisenden Entscheidung hat der OGH seine bisherige Judikatur geändert und erkennt nun den gesamten Aufwand an, der durch eine ungewollte Schwangerschaft aufgrund eines Ärztefehlers, wie zum Beispiel einer fehlgeschlagenen Vasektomie oder Eileiterunterbindung, entsteht.
Früher beschränkte sich die Rechtsprechung auf die Anerkennung zusätzlicher Kosten nur bei der Geburt eines behinderten Kindes. Die neue Entscheidung erweitert diesen Rahmen und stellt einen signifikanten Fortschritt für die Rechte betroffener Frauen dar.
Diese Änderung hat auch direkte Auswirkungen auf die laufenden Verfahren der fehlerhaften Spiralen von Eurogine. Unser Team prüft nun die Ansprüche unserer Mandantinnen und strebt an, diese gerichtlich durchzusetzen.
Zum Nachhören:
Valentina Philadelphy-Steiner und Caroline Weerkamp haben zu diesem Thema am 23.1. in einem Ö1-Beitrag im Mittagsjournal ein Interview gegeben.
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