Patchwork – welche Rechte haben die Eltern?

Fast jede zehnte Familie in Österreich ist eine sogenannte Patchworkfamilie. Der Trend zur „Familie für Fortgeschrittene“ ist schon längst in unserer Gesellschaft angekommen, nur die Gesetzgebung hinkt hinterher. Zentral für die Familienbeziehungen sind die kindschaftsrechtlichen Bestimmungen zu Obsorge und Unterhalt.

Pflichten statt Rechte 

Bonuseltern erwerben beispielsweise ihren Bonuskindern gegenüber weder ein Sorgerecht noch sonstige Rechte. Was sie aber sehr wohl haben, sind Pflichten. 

So hat der Ehegatte dem anderen in der Ausübung der Obsorge für dessen Kinder in angemessener Weise beizustehen.  

Der Bonus-Elternteil unterliegt der Pflicht, alles (zumutbare) zu tun, um das Kindeswohl des im selben Haushalt wohnenden Kindes zu schützen, ebenso wie den leiblichen Elternteil in Obsorge-Angelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten.  

Das gilt beispielsweise für die Abholung vom Kindergarten oder die Unterschrift im Mitteilungsheft. Der Bonus-Elternteil darf dabei dem Willen des obsorgeberechtigten Elternteils nicht zuwiderhandeln. Rechtlich handelt es sich immerhin um eine Vertretungshandlung.  

Du hast mir nichts zu sagen 

Die Position als Bonus-Elternteil ist nicht immer einfach, zumal man trotz Hingabe und Fürsorge mit Aussagen wie „Du kannst mir gar nichts sagen“ konfrontiert sein kann. Das stimmt nicht ganz. 

Der Bonus-Elternteil darf dem Bonus-Kind sehr wohl sagen, wie es sich zu verhalten hat, wenn es um den Schutz des Kindes geht. Die Pflicht, das Kind zu schützen, geht mit dem Recht, es zu beaufsichtigen und zu erziehen, Hand in Hand. 

Was kann man tun? 

Nerven bewahren. Eine neue Familienkonstellation braucht nicht nur Rechte und Pflichten, sondern vor allem viel Feingefühl und einen respektvollen Umgang miteinander, ebenso wie einen unerschöpflichen Willen zum Familienglück.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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