Familienbonus Plus in der Doppelresidenz

Mangels abweichender Vereinbarung steht der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern beiden zur Hälfte zu. Im Scheidungsvergleich kann dazu aber auch abweichendes geregelt werden.

Mangels abweichender Vereinbarung steht der Familienbonus Plus bei getrennt lebenden Eltern beiden zur Hälfte zu. Im Scheidungsvergleich kann dazu aber auch abweichendes geregelt werden.