In gewissen Fällen besteht nach Scheidung ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

Ein Unterhaltsanspruch besteht allerdings schon während aufrechter Ehe. Grundsätzlich wird dieser durch sogenannte Naturalleistungen erbracht. Wird aber die häusliche Lebensgemeinschaft etwa durch den Auszug eines der Ehegatten aufgelöst, wandelt sich der Naturalunterhalt in einen Geldunterhalt um. Durch diesen grundlegenden Unterhaltsanspruch haben die Ehegatten zudem wechselseitig die Verpflichtung, den jeweils anderen über ihr eigenes Einkommen und sämtliche unterhaltsrechtliche Umstände zu informieren.