Das Kindeswohl bei der gemeinsamen Obsorge

Grundsätzlich ist es – auch nach Scheidung bzw Trennung – der Regelfall, dass die Eltern eines Kindes die gemeinsame Obsorge ausüben. Das bedeutet auch, dass beide Elternteile Vertretungshandlungen setzen können.

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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