Wer sorgt sich um mein Kind, wenn mir etwas zustößt?

Oftmals stellen sich Obsorgeberechtigte die Frage, was mit ihrem Kind passiert, sollte ihnen etwas zustoßen. Dafür sieht das Gesetz eine klare Vorgehensweise vor: Sind zwei Obsorgeberechtigte vorhanden, so fällt dem anderen Elternteil die alleinige Obsorge zu. Gibt es aber keine zweite Person, die obsorgeberechtigt ist, so muss das Gericht jemanden mit der Obsorge betrauen.

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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