Privatstiftung & Vermögensaufteilung

In einer neuen Entscheidung nahm der Oberste Gerichtshof Stellung dazu, ob Beteiligungen des Ehemannes an Gesellschaften seiner Unternehmensgruppe sowie an eine Privatstiftung ausgeschüttete Gewinne zu den aufzuteilenden ehelichen Ersparnissen gehören.