Wer geht zum Elternsprechtag?

🔴 Es hängt davon ab, wer mit der Obsorge betraut ist.

💡 Gemeinsame Obsorge: Bei der gemeinsamen Obsorge können beide Elternteile das Kind nach außen hin vertreten. Beide Elternteile können jeweils allein oder gemeinsam am Elternsprechtag teilnehmen.

💡Alleinige Obsorge: Nur der obsorgeberechtigte Elternteil hat das Recht am Elternsprechtag teilzunehmen. Der andere nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat gegenüber dem mit der Obsorge betrauten Elternteil Informations- und Äußerungsrechte über die schulischen Leistungen des Kindes.

👨‍👩‍👧‍👦 Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne!

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❗ Scheidung wegen Verschulden: Was Sie wissen müssen ❗

Wenn eine einvernehmliche Scheidung nicht möglich ist, kann ein Partner die Ehe aus wichtigen Gründen durch eine Scheidungsklage beenden. Voraussetzung dafür ist, dass der andere Partner eine Eheverfehlung begangen hat, die zur Zerrüttung der Ehe geführt hat.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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