Während Privatstiftungen in der Vermögensverwaltung eine strategische Rolle spielen und primär der langfristigen Sicherung von Vermögen für kommende Generationen dienen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen komplex. Vermögenswerte, die in eine Stiftung eingebracht werden, gehören der Stiftung und sind somit bei einer Scheidung nicht automatisch Teil des aufzuteilenden Vermögens.
Jedoch gibt es rechtliche Grenzen: Es ist untersagt, ohne Zustimmung des Partners kurz vor einer Scheidung Vermögen in eine Stiftung einzubringen, wenn dies den gemeinsamen Lebensverhältnissen widerspricht. Ziel dieser Regelung ist es, eine faire Verteilung des in der Ehe angehäuften Vermögens sicherzustellen. Besonders in kritischen Ehephasen getroffene Entscheidungen bezüglich des Vermögens können langwierige Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.
Es empfiehlt sich, schon in harmonischen Zeiten durch qualifizierte Rechtsberatung und Eheverträge für Klarheit zu sorgen. Dadurch lassen sich Konflikte vermeiden und Vermögensfragen fair und vorausschauend regeln.
Den Artikel vom 18.03.2024 in voller Länge können Sie hier nachlesen.
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