Mehrfachbelastungen wie Beruf und Kinderbetreuung werden in der Vermögensaufteilung nach der Scheidung berücksichtigt

Mangels Einigung besteht bei der gerichtlichen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse für das Gericht regelmäßig die Herausforderung, die ehelichen Vermögensgüter gerecht zwischen den Ehegatten aufzuteilen.