Welchen Namen bekommt unser Kind?

Bereits 2013 wurde die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern im Namensrecht aufgehoben. Es ist nur zu differenzieren, ob die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen führen oder nicht. Die geltenden gesetzlichen Regelungen gelten auch für die Familiennamensbestimmung von Kindern eingetragener Partner.