Welchen Namen bekommt unser Kind? 

Bereits 2013 wurde die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern im Namensrecht aufgehoben. Es ist nur zu differenzieren, ob die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen führen oder nicht. Die geltenden gesetzlichen Regelungen gelten auch für die Familiennamensbestimmung von Kindern eingetragener Partner.

Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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