Kinderbeistand bei Pflegschaftsverfahren

Für die Dauer eines Pflegschaftsverfahren, in welchem Kinder zu ihren Wünschen über die Obsorge und das Kontaktrecht zu ihren Eltern befragt werden, kann ein sogenannter Kinderbeistand bestellt werden.
Für die Dauer eines Pflegschaftsverfahren, in welchem Kinder zu ihren Wünschen über die Obsorge und das Kontaktrecht zu ihren Eltern befragt werden, kann ein sogenannter Kinderbeistand bestellt werden.