⁉️ Was ist das Aufteilungsverfahren?

▶️ In Österreich ist die Scheidung und die damit verbundenen Rechtsfolgen rechtlich in mehrere Verfahren aufgeteilt. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung kann man Alles in Einem regeln. Wenn dies nicht möglich ist, dann müssen mehrere Gerichtsverfahren geführt werden.

▶️ Die Frage, wem die Ehewohnung zukommt, wer die Schulden übernimmt und wer welche Ausgleichszahlung an wen bezahlen muss sind Fragen des sogenannten Aufteilungsverfahrens. In diesem Verfahren wird mangels Vereinbarung entschieden, wie das ehelichen Gebrauchsvermögens sowie die ehelichen Ersparnisse und Schulden aufgeteilt werden. Ein entsprechender Antrag ist spätestens ein Jahr nach Rechtskraft der Ehescheidung bei Gericht einzubringen. 

▶️ In der Praxis ist es häufig so, dass die eigentlichen Differenzen zwischen den Ehegatten eben Fragen zur Vermögensaufteilung oder zur bisherigen gemeinsamen Wohnung betreffen, sowie Streitigkeiten über das Kontaktrecht zu den gemeinsamen Kindern. Diese Problemstellungen können aber eigentlich prozessual nicht in dem Ehescheidungsverfahren – das ist das erste Verfahren, welches ausschließlich die Frage behandelt, ob die Ehe geschieden wird und wen allenfalls das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft – geklärt werden. Natürlich besteht in der Praxis die Möglichkeit vor Gericht im Rahmen von Vergleichsgesprächen auch diese Themen anzusprechen. 

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💡 Wie sichere ich die finanzielle Zukunft meiner Familie?

Im Rahmen des diesjährigen @Erste Sparkassen Events „she invests“ beleuchtete unsere Familienrechtsexpertin und Rechtsanwältin @Caroline Weerkamp in ihrer Keynote das Thema „Finanzielle und rechtliche Verantwortung in der Familie: Was Eltern wissen sollten“ und gab gleich im Anschluss im Online-Workshop weitere Einblicke und praktische Tipps zum Thema.

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Philadelphy-Steiner Rechtsanwalts GmbH ist spezialisiert auf Familienrecht, Immobilienrecht sowie Nachlassplanung. Das Private Wealth & Family Business Service der Wiener Kanzlei umfasst u.a. Beratung zur Vermögensaufteilung und -weitergabe bei Trennungen, Todesfällen und Betriebsübergaben.

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